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Ehrenamt und Freiwilligenmanagement

Aktuelles

Ansprechpersonen

Vorsitzende des Ausschusses für Ehrenamt- und Freiwilligenmanagement

Mobil: 0179 7988540

E-Mail: u.krieger@shfv-kiel.de

Koordinator für ehrenamtliche Projekte

Tel.: 0431 / 6486-271

E-Mail: a.watzlawczyk@shfv-kiel.de

Sachbearbeiterin für Ehrungen und Urteile

Tel.: 0431 / 6486-271

E-Mail: e.anders@shfv-kiel.de

Die Kontaktdaten aller Mitglieder des Ausschusses Ehrenamt und Freiwilligenmanagement finden Sie hier.

DFB-Ehrungen

Akkordeon

Der „DFB-Ehrenamtspreis“ wird seit 1997 seitens des DFB und seiner Landesverbände ausgeschrieben. Der Förderpreis richtet sich an alle ehrenamtlich und freiwillig Engagierten, welche sich und/oder ihre Vereine in besonderem Maße durch ihre Leistung hervorgehoben haben.

Im Rahmen der Ausschreibung wird kein thematischer Schwerpunkt vorgegeben. Somit können sämtliche Funktionsträger*innen – außer der Zielgruppe Kinder- und Jugendtrainer*innen sowie Jugendleiter*innen bis 30 Jahren (vgl. Fußballhelden) – und freiwillig Engagierte innerhalb der Vereine als Preisträger*innen vorgeschlagen und ausgewählt werden. Die Meldefrist läuft über den DFB in der Zeit vom 01.01.2024 bis 15.07.2024.

Wurde eine Person bereits mit dem DFB-Ehrenamtspreis ausgezeichnet, kann die identische Person nicht nochmals den DFB Ehrenamtspreis erhalten. Dies gilt unabhängig von der zeitlichen Spanne und auch, wenn die mögliche zweite Auszeichnung für andere Inhalte/Leistungen erfolgen soll. Eine als „Fußballheld“ ausgezeichnete Person kann jedoch einmalig nochmals mit dem „DFB- Ehrenamtspreis“ ausgezeichnet werden. Eine Rückmeldung der Landesverbände geschieht zum Jahresende.

Anerkennungsauszeichnungen / Mehrwerte.

Die Kreissieger*innen erhalten eine DFB-Urkunde sowie eine DFB-Uhr. Die Koordination, Abwicklung und Übergabe erfolgt über den Landesverband in Abstimmung mit den KEAB. Alle Kreissieger*innen des „DFB-Ehrenamtspreis“ werden seitens des Landesverbandes zu einem „Danke-Wochenende“ eingeladen. Der SHFV besitzt eine Kooperation mit den Fußballverbänden aus Bremen, Hamburg sowie Mecklenburg-Vorpommern und organisiert wechselseitig das Danke-Wochenende.

Dieser Link führt zur Bewerbung – DFB-Ehrenamtspreis

Der Ehrenamtsförderpreis „Fußballhelden“ richtet sich an junge, talentierte Ehrenamtliche, welche sich und/oder ihre Vereine in besonderem Maße durch ihre Leistung hervorgehoben haben.

Im Rahmen der Ausschreibung wird kein thematischer Schwerpunkt vorgegeben. Somit können lizenzierte und nicht lizenzierte aktive Kinder- und Jugendtrainer*innen sowie Jugendleiter*innen und Schiedsrichter*innen zwischen 18 und 30 Jahren ausgezeichnet werden. Alle Preisträger*innen dürfen maximal im Jahr der Ausschreibung das 30. Lebensjahr vollenden und dementsprechend zum Zeitpunkt der „Fußballhelden Bildungsreise“ 31 Jahre alt sein. Auf der anderen Seite müssen alle Preisträger*innen zum Zeitpunkt der „Fußballhelden Bildungsreise“ volljährig sein. Die Meldefrist läuft über den DFB in der Zeit vom 01.01.2024 bis 15.07.2024.

Jeder Landesverband erhält einen Zusatzplatz „Mädchenfußball“ für eine besonders engagierte Person aus diesem Bereich. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Vorjahren. Die übrigen Kriterien für den Preis „Fußballhelden“ sind anzuwenden.

Wurde eine Person bereits als „Fußballheld“ ausgezeichnet, kann die identische Person nicht nochmals als „Fußballheld“ ausgezeichnet werden. Dies gilt unabhängig von der zeitlichen Spanne und auch, wenn die mögliche zweite Auszeichnung für andere Inhalte/Leistungen erfolgen soll. Eine mit dem DFB-Ehrenamtspreis ausgezeichnete Person kann jedoch einmalig als „Fußballheld“ ausgezeichnet werden.

Eine Rückmeldung der Landesverbände geschieht zum Jahresende.

Anerkennungsauszeichnungen / Mehrwerte

Alle Kreissieger*innen der „Fußballhelden“ werden seitens des DFB und dem DFB- Kooperationspartner KOMM MIT zu einer fünftägigen Fußball Bildungsreise nach Spanien eingeladen.

Die Reise umfasst die Hotelunterkunft (3-4 Sterne) im Doppelzimmer (i.d.R. Mo. – Fr.), Verpflegung (Vollpension), An- und Abreise per Bustransfer, Trainingseinheiten in Theorie und Praxis, Workshops und Vorträge von Expert*innen sowie einen Ausflug nach Barcelona inklusive Besuches des Camp Nou Stadions. KOMM MIT übernimmt als Reiseveranstalter die Organisation der Reise und damit auch Teile der Kommunikation mit den Kreissieger*innen der „Fußballhelden“.

Die „Fußballhelden Bildungsreise“ findet im Herbst statt (Änderungen vorbehalten). Die vollständige Teilnahme wird allen Inhaber*innen der Trainer B- und C-Lizenz sowie der Vereinsmanager C-Lizenz mit 20 Lerneinheiten als Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt.

Sollte ein*e Preisträger*in nicht an der Bildungsreise teilnehmen können oder wollen, erhält diese*r alternativ ein „Danke-Paket“ seitens DFB und KOMM MIT.

Die Teilnahme an der Bildungsreise ist nicht übertragbar und nicht in folgende Jahre zu verschieben. Zusätzlich besitzt der SHFV eine Kooperation mit den Fußballverbänden aus Bremen, Hamburg sowie Mecklenburg-Vorpommern und organisiert wechselseitig ein Netzwerktreffen. Hier kommen aktuelle und ehemalige Fußballheld*innen zusammen und bilden sich fort.

Link zur Bewerbung

Darüber hinaus werden aus allen Kreissieger*innen des DFB- Ehrenamtspreises nochmals 100 herausragende Ehrenamtliche ausgewählt und vom DFB für ein Jahr in den „Club 100“ aufgenommen. Die Mitgliedschaft im „Club 100“ umfasst unter anderem ein einjähriges Abo des DFB Journals und die Einladung mit einer Begleitperson zur zentralen Ehrungsveranstaltung im Deutschen Fußballmuseum.

Zudem erfahren die Mitglieder des „Club 100“ noch eine ganz besondere Wertschätzung: Eine offizielle Auszeichnung innerhalb ihres eigenen Vereins durch eine*n Vertreter*in des Kreis- oder Landesverband. In diesem Rahmen werden dem Verein für die Leistungen der/des Preisträger*in zwei Mini-Tore, fünf adidas-Fußbälle und eine symbolische Plakette überreicht. Ein Zeichen, das jeder in- und außerhalb des Vereins erkennen kann: in diesem Verein wird hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet!

Die Verdienstnadel kann an Personen verliehen werden, die sich Verdienste um den Fußballsport erworben haben. Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstnadel ist, dass der Betreffende bereits eine Ehrung oder Auszeichnung durch seinen Mitgliedsverband erhalten hat. Ausnahmen sind zulässig.

Die Kreisfußballverbände können Persönlichkeiten, die sich um den Fußballsport ehrenamtlich verdient gemacht haben, mit dem DFB-Sonderpreis auszeichnen. Die Auszeichnung setzt voraus, dass die zu ehrenden Personen eine verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit, schwerpunktmäßig auf der Vereinsebene, über längere Zeit nachweisen können. Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung sind die Vereine sowie die Kreisvorstände. Bei der Auszeichnung werden eine DFB-Urkunde und eine DFB-Uhr überreicht. Über die Auszeichnung entscheidet abschließend der jeweilige Kreisehrenamtsbeauftragte in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand seines Kreisfußballverbandes. Die Anträge auf eine Auszeichnung sind auf dem Vordruck „DFB-Sonderpreis“ zu stellen und der/m Vorsitzende/r des Ausschusses für Ehrenamt und Freiwilligen-management zu übersenden. Diese/r reicht die Anträge nach Kenntnisnahme an die Geschäftsstelle des SHFV zur Ausfertigung der Urkunde weiter. Die Anträge erfolgen möglichst einen Monat vor dem Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Verleihungstages bei der/m Vorsitzende/r des Ausschusses für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement vorliegen.

SHFV-Ehrungen

Die Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher ist uns und Ihnen ein besonderes Anliegen. Die SHFV Ehrungsordnung sieht dafür je nach Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit die Verleihung unterschiedlicher Ehrennadeln vor. Neu ist: Für die Verleihung einer höherrangigen Verdienstnadel ist die vorherige Verleihung der „niedrigeren“ Ehrennadeln nicht mehr notwendig. Damit ist beispielsweise die Verleihung einer goldenen Ehrennadel neuerdings auch dann möglich, wenn die/der Ehrenamtliche noch nicht mit der bronzenen und silbernen Ehrennadel ausgezeichnet wurde – sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Anhang finden Sie den aktuellen Ehrungsantrag für alle SHFV-Ehrennadeln. Um die nötige Bearbeitungszeit zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich bei Anträgen an den folgenden Ablauf zu halten: Vereine schicken Anträge an ihren Kreisehrenamtsbeauftragten (KEAB) bis 31.03. (für Ehrungen, die in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden sollen) bzw. bis 30.09. (für Ehrungen in der ersten Jahreshälfte). Anschließend prüfen die KEABs den jeweiligen Antrag und leiten ihn dem Ausschuss für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement zur Bearbeitung weiter. Weil dieser Prozess Zeit benötigt, bitten wir um Beachtung der genannten Fristen. Die rechtzeitige Planung einer Ehrung erleichtert allen Beteiligten den Ehrungsprozess. Anträge ohne Nennung eines Ehrungsdatums bzw.  anlasses können nicht bearbeitet werden. Bei der Benennung der Antrags-Datei ist zu beachten, dass die Ehrungsart und der Name der/des zu Ehrenden genannt werden.

Das Antragsverfahren auf einen Blick:
Vereine: Anträge bis 31. März für zweite Jahreshälfte (ab 01.07.) bzw. 30. September für erste Jahreshälfte des kommenden Jahres (ab 01.01.)

Name der Datei: bspw. EN_Gold_Max_Mustermann oder JL_Silber_Maria_Musterfrau

Ehrungstermin nicht auf dem Antrag: Ablehnung

Die bronzene Ehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 5-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit auf Verbands-, Kreis-, ehemaliger Bezirksebene oder Vereinsebene nachweisen können. 

Die silberne Ehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 10-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit auf Verbands-, Kreis-, ehemaliger Bezirksebene oder Vereinsebene nachweisen können. 

Die goldene Ehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit auf Verbands-, Kreis- ehemaliger Bezirksebene oder Vereinsebene nachweisen können. 

Die Verleihung der goldenen Ehrennadel wird von einem Mitglied des Präsidiums vorgenommen. Die bronzene und silberne Ehrennadel kann durch Mitglieder des Kreisvorstandes verliehen werden, dem der zu Ehrende angehört. 

Die Aushändigung der Ehrennadel soll grundsätzlich dort erfolgen, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit des zu Ehrenden liegt. Bei einer Auszeichnung mit der goldenen Ehrennadel wird eine SHFV-Uhr überreicht. Träger der silbernen und goldenen Ehrennadel erhalten auf Nachfrage einen Ausweis, der zum freien Eintritt bei allen zum Spielbetrieb des SHFV zu zählenden Spielen berechtigt.

Die goldene Verdienstnadel kann an Personen des öffentlichen Lebens verliehen werden, die ohne ein Verbands- oder Vereinsamt im Fußball zu bekleiden, ganz wesentlich zur Verbreitung und Förderung des Fußballsports im Verbandsgebiet oder darüber hinaus beigetragen haben. Die Ehrungsordnungen oder sonstige Festlegungen der Kreise können für Personen des öffentlichen Lebens abweichende Regelungen vorsehen. 

Antragsberechtigt für die Verleihung der goldenen Verdienstnadel sind das geschäftsführende Präsidium sowie die Kreisvorstände. Die Verleihung der goldenen Verdienstnadel wird von einem Mitglied des Präsidiums vorgenommen.

Die bronzene Schiedsrichterehrennadel kann an Personen verliehen werden, die als Schiedsrichter mindestens 10 Jahre aktiv tätig sind. 

Die silberne Schiedsrichterehrennadel kann an Schiedsrichter verliehen werden, die als Schiedsrichter mindestens 15 Jahre aktiv tätig sind. 

Die goldene Schiedsrichterehrennadel kann an Schiedsrichter verliehen werden, die als Schiedsrichter mindestens 20 Jahre aktiv tätig sind. 

Die Verleihung der Schiedsrichterehrennadel soll grundsätzlich auf der Ebene des jeweiligen Kreises des zu ehrenden Schiedsrichters erfolgen. Die Schiedsrichterehrennadeln können durch Mitglieder des Kreisvorstandes verliehen werden, dem der zu Ehrende angehört. Träger der silbernen und goldenen Schiedsrichterehrennadel erhalten auf Nachfrage einen Ausweis, der zum freien Eintritt bei allen zum Spielbetrieb des SHFV zu zählenden Spielen berechtigt.

Die bronzene Jugendleiterehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 5-jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit in der Fußballjugendarbeit nachweisen können. 

Die silberne Jugendleiterehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Fußballjugendarbeit nachweisen können oder sich ganz besondere Verdienste um den Jugendfußball erworben haben. 

Die goldene Jugendleiterehrennadel kann Personen verliehen werden, die eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Fußballjugendarbeit nachweisen können oder sich außergewöhnliche Verdienste um den Jugendfußball erworben haben. 

Zwischen der Verleihung der bronzenen und silbernen bzw. silbernen und goldenen Jugendleiterehrennadel muss ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Die Verleihung soll grundsätzlich auf der Ebene des jeweiligen Kreises der zu ehrenden Person erfolgen. Die Jugendleiterehrennadeln können durch Mitglieder des Kreisvorstandes verliehen werden, dem der zu Ehrende angehört.

Die bronzene Leistungsnadel kann an Personen verliehen werden, die 

  1. mindestens 10 Spiele in Landesauswahlmannschaften nachweisen können oder 
  2. mindestens eine 20-jährige vorbildliche Laufbahn als Aktive bzw. Aktiver im ordentlichen Pflichtspielbetrieb von Vereinsmannschaften im Bereich des DFB (gerechnet ab dem 10. Lebensjahr) nachweisen können oder 
  3. mindestens 3 Jahre als Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter (Frauen: 1./2. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3. Liga), mindestens 3 Jahre als Schiedsrichterassistentin oder Schiedsrichterassistent (Frauen: 1. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3. Liga) oder mindestens 5 Jahre als Schiedsrichterassistentin (Frauen: 2. Bundesliga)auf der DFB-Liste stehen oder 
  4. mindestens eine 20-jährige vorbildliche Tätigkeit als Trainerinnen und Trainer im Seniorenbereich des DFB nachweisen können. 

 

Die silberne Leistungsnadel kann an Personen verliehen werden, die 

  1. mindestens 20 Spiele in Landesauswahlmannschaften nachweisen können oder 
  2. mindestens eine 25-jährige vorbildliche Laufbahn als Aktive bzw. Aktiver im ordentlichen Pflichtspielbetrieb von Vereinsmannschaften im Bereich des DFB (gerechnet ab dem 10. Lebensjahr) nachweisen können. 
  3. mindestens 5 Jahre als Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter (Frauen: 1./2. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3.Liga), mindestens 5 Jahre als Schiedsrichterassistentin oder Schiedsrichterassistent (Frauen: 1. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3. Liga) oder mindestens 7 Jahre als Schiedsrichterassistentin (Frauen: 2. Bundesliga)auf der DFB-Liste stehen oder 
  4. mindestens eine 25-jährige vorbildliche Tätigkeit als Trainerinnen und Trainer im Seniorenbereich des DFB nachweisen können. 

 

Die goldene Leistungsnadel kann an Personen verliehen werden, die 

  1. mindestens 30 Spiele in Landesauswahlmannschaften nachweisen können oder 
  2. mindestens eine 30-jährige vorbildliche Laufbahn als Aktive bzw. Aktiver im ordentlichen Pflichtspielbetrieb von Vereinsmannschaften im Bereich des DFB (gerechnet ab dem 10. Lebensjahr) nachweisen können 
  3. mindestens 10 Jahre als Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter (Frauen: 1./2. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3. Liga), mindestens 10 Jahre als Schiedsrichterassistentin oder Schiedsrichterassistent (Frauen: 1. Bundesliga; Herren: 1./2. Bundesliga, 3. Liga) oder mindestens 12 Jahre als Schiedsrichterassistentin (Frauen: 2. Bundesliga) auf der DFB-Liste stehen oder 
  4. mindestens eine 30-jährige vorbildliche Tätigkeit als Trainerinnen und Trainer im Seniorenbereich des DFB nachweisen können. 4. Für die Verleihung der Leistungsnadel gelten als Auswahlspiele alle Spiele der SHFVLandesauswahl (Frauen, Herren, Juniorinnen und Junioren) gegen Auswahlmannschaften anderer Landesverbände, Spiele gegen eine DFB-Auswahl sowie ausländische Auswahlmannschaften. 


Die Voraussetzungen sind bei Trainer*innen im Seniorenbereich auch erfüllt, wenn maximal bis zu 50 v. H. der insgesamt ausgeübten Trainertätigkeit im Jugendbereich geleistet wurde.

Die Verleihung der Leistungsnadel erfolgt auf Vorschlag des 1. Verbandstrainers (Buchstabe a), der Mitgliedsvereine des SHFV (Buchstaben b und d) oder des SHFV-Schiedsrichterausschusses (Buchstabe c). Die Leistungsnadeln können durch Mitglieder des Kreisvorstandes verliehen werden, dem der zu Ehrende angehört. Die Auszeichnung mit der silbernen Leistungsnadel setzt voraus, dass die Person Träger der bronzenen Leistungsnadel ist. Die Auszeichnung mit der goldenen Leistungsnadel setzt voraus, dass die Person Träger der silbernen Leistungsnadel ist.

In jedem Verein sind engagierte Frauen ehrenamtlich aktiv. Genau diese Vorbilder wollen wir mit dem „SHFV-Frauenehrenamtspreis“ auszeichnen und ihnen in Form einer Ehrungsveranstaltung danken. 

Hierfür können alle Vereine im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband Vorschläge von geeigneten Kandidatinnen beginnend ab dem 15. Februar bis zum 15. April des jeweiligen Jahres dem Ausschuss für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement unterbreiten. Zum Bewerbungsformular.

Bei der Beurteilung der Vorschläge des ehrenamtlichen Engagements für den Fußballsport werden folgende Kriterien herangezogen:

  1. Es können Frauen vorgeschlagen werden, die sich in allen Bereichen einer ehrenamtlichen Tätigkeit Verdienste erworben haben, von Tätigkeiten in der Vereinsverwaltung (z.B. 1. Vorsitzende, Schatzmeisterin) über Trainer- und Betreuertätigkeiten in Frauen-, Männer-, Mädchen- und Jungenmannschaften bis hin zu Tätigkeiten als Schiedsrichterinnen, Mitarbeiterinnen in Projekten (z.B. Vereinsfeste) etc. 
  2. Anders als bei sonstigen Ehrungsformen gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem die Verdienste erbracht worden sein müssen. 

Aus jedem unserer elf Kreise im SHFV wird eine „Kreissiegerin“ durch den jeweiligen Kreisfußballverband ermittelt und für herausragende ehrenamtliche Leistungen in einem Festakt in unserem Uwe Seeler Fußball Park in Malente ausgezeichnet.

Als weiterer Anreiz wird mit freundlicher Unterstützung unseres Partners, der Sparda Bank Hamburg eG, unter den Vereinen der Preisträger*innen der SHFV-Vereinsförderpreis im Wert von 1.000 Euro verlost. 

Der Ausschuss für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement des SHFV freut sich außerordentlich, wenn Ihr Verein sich an dieser Ausschreibung des Frauenehrenamtspreises beteiligt. Zeigen Sie durch das Einreichen eines Ehrungsvorschlages, dass in Ihrem Verein die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen selbstverständlich ist.

In jedem Verein sind engagierte Menschen ehrenamtlich aktiv. Mit der Ausschreibung der „SHFV-Young Stars“ legen wir unser Augenmerk auf die junge Generation. Der Vorläufer des Fußballheld*innen ist uns im SHFV nach wie vor wichtig, sodass wir an diesem Preis festhalten und weiterentwickeln. 

In Form einer Ehrungsveranstaltung wollen wir jungen Persönlichkeiten bis 25 Jahre danken. Hierfür können alle Vereine im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband Vorschläge von geeigneten Kandidat*innen beginnend ab dem 15. Februar bis zum 15. April dem Jungen Präsidium unterbreiten. Zum Bewerbungsformular.

Bei der Beurteilung der Vorschläge des ehrenamtlichen Engagements für den Fußballsport werden folgende Kriterien herangezogen:

  1. a) Es können junge Menschen vorgeschlagen werden, die sich in allen Bereichen einer ehren-amtlichen Tätigkeit Verdienste erworben haben, von Tätigkeiten in der Vereinsverwaltung (z.B. Jugendwart*in, Schatzmeister*in) über Trainer- und Betreuertätigkeiten bis hin zu Tätigkeiten als Schiedsrichter*innen, Mitarbeiter*innen in Projekten (z.B. Vereinsfeste) etc.
    b) Das ehrenamtliche Engagement der letzten drei Jahre, also von 2021 bis heute, sind relevant.

Aus allen eingegangenen Bewerbungen werden vier Preisträger*innen durch ein Komitee des Verbandes ermittelt und für herausragende ehrenamtliche Leistungen in einem Festakt ausgezeichnet.

Als weiterer Anreiz wird mit freundlicher Unterstützung unseres Partners, der Sparda Bank Hamburg eG, unter den Vereinen der Preisträger*innen der SHFV-Vereinsförderpreis im Wert von 1.000 Euro verlost. 

Das Junge Präsidium des SHFV freut sich außerordentlich, wenn Ihr Verein sich an dieser Ausschreibung der Young Stars beteiligt. Zeigen Sie durch das Einreichen eines Ehrungsvorschlages, dass in Ihrem Verein die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen selbstverständlich ist.

Als Dankeschön für wertvolle ehrenamtliches Engagement wird mit freundlicher Unterstützung unseres Partners, der Sparda Bank Hamburg eG, unter den Vereinen jeweils eine Person unter den Preisträger*innen des Frauenehrenamts- sowie DFB-Ehrenamtspreises und den Young Stars der SHFV-Vereinsförderpreis im Wert von 1.000 Euro verlost. Der SHFV-Vereinsförderpreis setzt sich im Detail wie folgt zusammen:

  1. 500€ (Scheck) zur zweckgebundenen Förderung des Ehrenamtes
  2. 500€ (Gutschein) für eine Qualifizierung im Uwe Seeler Fußball Park zur Thematik Ehrenamt

Ehrungen anderer Verbände

Mit dieser Ehrenamtskarte sagt das Land Schleswig-Holstein allen ehrenamtlichen Personen Dankeschön. Dabei spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle, egal ob bei der Feuerwehr, im Museum und in Ihrem Verein. Tragen Sie zur Gemeinschaft bei und unterstützen sie die Projekte voranzubringen oder überhaupt das Ehrenamt sichtbar zu machen. 

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und mindestens 16 Jahre alt sind.

Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus und schicken es an die Verantwortlichen im Bereich Ehrungen des SHFV. Weitere Informationen sind unter der Website ehrenamtskarte.de zu finden.

Die Ehrenordnung des Landessportverbandes sieht vor, dass das Ehrenschild des LSV einmalig verliehen wird anlässlich

  1. eines 50-jährigen Vereinsjubiläums
  2. eines 25-jährigen Jubiläums der Kreissportverbände oder Landesfachverbände.

Vereine, die 75 Jahre bestehen und den Ehrenschild bereits erhalten haben, werden mit einer Ehrenurkunde geehrt. Zum 100-jährigen Vereinsbestehen (sowie alle weiteren 25 Jahre) erhalten Vereine die Ehrenurkunde sowie 300 Euro als Beitrag zur Förderung des Jugendsports. Die Verleihung erfolgt ohne Antrag der zu ehrenden Vereine oder Verbände. Der Termin des Jubiläums muss dem Vorstand des LSV jedoch mind. 8 Wochen vorher mitgeteilt werden.

Alle Informationen diesbezüglich sind auf der LSV-Homepage zu finden. 

Alle Informationen zur Ehrung junger Ehrenamtlichen von der Sportjugend Schleswig-Holstein sind auf der Homepage zu finden.

Für Vereine, die mindestens 100 Jahre und länger bestehen (sowie alle weiteren 25 Jahre), sind seitens des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes besondere Ehrungen vorgesehen:

  • Ehrenurkunde der Landesregierung

Vereine und Verbände, die mindestens 100 Jahre bestehen und sich Verdienste um das Allgemeinwohl in Schleswig-Holstein erworben haben, können einmalig eine Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten erhalten. Der Ehrungsantrag ist dem Innenminister spätestens sechs Monate vor der beabsichtigten Auszeichnung schriftlich durch den LSV vorzulegen.

  • Sportplakette des Bundespräsidenten

Die Sportplakette des Bundespräsidenten wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Sportvereins bzw. Verbandes einmalig auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Der Antrag ist schriftlich mindestens sechs Monate vor dem Verleihungstermin durch den Verein/Verband über den LSV an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu richten. Nähere Informationen und welche Unterlagen einem Antrag beigefügt werden müssen, entnehmen Sie dem Antragformular selbst. Das Antragsformular ist auf der LSV-Homepage zu finden

Alle Orden und Ehrungen von der Bundesrepublik Deutschland  sind auf der Homepage zu finden.

Workshops und Kurzschulungen

Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein Gremium, welches aufgrund des Alters und der Erfahrungen seiner Mitglieder bei wichtigen Fragen gehört wird, Empfehlungen ausspricht und bei Streitigkeiten vermittelt. Der Ältestenrat kann von jedem Mitglied des Verbandes oder eines Organs angerufen werden. Darüber hinaus setzt sich der Ältestenrat für die Pflege und die Förderung der Tradition im Verband ein.

Gemäß § 31 der Satzung kann das Präsidium einen Ältestenrat, bestehend aus höchstens 10 über 60 Jahre alten ehemaligen bewährten Mitgliedern, berufen. Die Bewährung besteht insbesondere bei Mitgliedern, die in der Verbandsarbeit erfahren sind und möglichst in verantwortlichen Positionen tätig waren. Darüber hinaus kann sie auch in einer für die Aufgabenerledigung des Ältestenrats förderlichen beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrung innerhalb oder außerhalb des SHFV liegen.

Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Der Vorsitzende gehört laut § 30 der Satzung dem Präsidium an und nimmt an den Präsidiumssitzungen teil. Er hat im Präsidium eine beratende Stimme.

Hans-Ludwig Meyer
Vorsitzender des Ältestenrates

Tel.: 0431 712656

E-Mail: h.meyer@shfv-kiel.de

  • Hans-Ludwig Meyer (Vorsitzender)
  • Hannelore Clauhsen
  • Horst Fischer
  • Hans-Rainer Hansen
  • Manfred Möller
  • Eddy Münch
  • Günter Pritzlaff
  • Volker Schlehahn
  • Hans-Hermann Sütel

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